1. Kein Betrieb von Modellen über 5 kg und keine Modelle mit Verbrennungsmotoren !!

2. Vor dem Einschalten der Fernsteuerung müssen unter allen Anwesenden die Frequenzen und Flugzeiten abgesprochen werden. Ein Abstimmen der Frequenzen bei Fernsteueranlagen im 2,4 GHz Bereich ist nicht notwendig.

3. Das Betreten der umliegenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen ist zu vermeiden! Bei der Bergung der Modelle nach Außenlandungen ist auf geringste mögliche Beschädigung der umliegenden Ackerflächen zu achten.

4. Das Überfliegen des angrenzenden Naturschutzgebietes ist zu vermeiden. (siehe schraffierter Bereich in der Karte unten)

5. Beim Überfliegen des Weges ist darauf zu achten, dass keine Spaziergänger gefährdet werden.

6. Da unsere Flugzeiten von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang sind und wir sonst keine weiteren Auflagen diesbezüglich haben (außer Nr.1), versteht es sich von selbst, rücksichtsvoll mit Spaziergängern, Landwirten sowie dem Jagd- und Forstbetrieb umzugehen.

7. Für den Betrieb von Flugmodellen jeglicher Art musst über eine entsprechende Modellflug-Haftpflichtversicherung mit mindestens 2 Mio. Euro Deckungssumme des DMFV oder DMO vorliegen.

 Zusätzlich zu den oben aufgeführten Punkten sind für uns seit
dem 01.10.2017 zusätzlich folgende gültigen Regeln zu beachten !!!
  • Für Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen der Modellflieger einen Kenntnisnachweis.
    Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wird, wenn  ein Flugmodell über 100 m über Grund betrieben werden soll.
  • Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot
    für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen, die schwerer als 2 kg sind.
  • Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
    Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in
    dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
  • Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder
    das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m
    bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille
    ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.
  • Multicopter dürfen auch mit Kenntnisnachweis nur bis 100m Betrieben werden

Auch im eigenen Interesse solltest Du auf Dritte einwirken, falls sie gegen diese Platzordnung verstoßen! Bitte benachrichtige den 1. Vorsitzenden Rocco Sasso oder unseren Platzwart Samuel Sasso bei gravierenden Vorfällen, insbesondere bei Schwierigkeiten mit Anliegern und mit den Landwirten.

Viel Spaß – Holm und Rippenbruch!

Der Vorstand

 
Flgfeld MFV-Rossert