Hallo lieber Modellflieger/in!

Wir freuen uns Dich als Pilot/in auf unserem Platz begrüßen zu dürfen. Wir sind ein sehr kleiner Verein und möchten ein zwangloses Fliegen ermöglichen. Hierzu ist unsere Platzordnung einzuhalten.

Download Gastfliegervereinbarung derzeit nicht möglich da Anpassungen vorgenommen werden

1. Mindestalter für Erteilung einer Gastfliegervereinbahrung ist 14. Jahre. Kinder unter 14. Jahren können über eine Gastfliegervereinbahrung der Eltern und durch Begleitung dieser, am Flugbetrieb teilnehmen.

2. Als Gastflieger musst Du über eine entsprechende Modellflug-Haftpflichtversicherung beim DMFV oder DMO mit mind. 2 Mio. Euro Deckungssumme verfügen! Der Gastfliegervereinbahrung ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen.

3. Nach Erteilung der Gastfliegervereinbahrung durch den Vorstand, ist eine Gebühr in Höhe von 30 Euro innerhalb von 2 Wochen auf das Konto des Vereins zu überweisen. Ist innerhalb der 2 Wochen die Gebühr nicht eingegangen, erlischt die Gastfliegererlaubnis automatisch. Eine nochmalige Gastfliegererlaubnis wird nicht ausgestellt. Nach Eingang der Zahlung erhält der Gastflieger eine vom Verein gegengezeichnete Kopie der Gastfliegervereinbahrung. Diese muss beim Flugbetrieb mit sich geführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Ansonsten keine Starterlaubnis möglich.

4. Der Verein trägt keinerlei Verantwortung für Dich und Du haftest selber für Schäden, die durch deinen Flugbetrieb verursacht werden!

5. Die Gastfliegervereinbarung ist auf max. 1 Jahr begrenzt, Nach der Gastfliegerzeit wird in der JHV über eine sofortige Aufnahme oder ein weiteres Probejahr entschieden. Im darauffolgenden Probejahr sind jedoch alle Beiträge und sonstige Pflichten zu leisten.

6. Kein Betrieb von Modellen über 12kg und keine Modelle mit Verbrennungsmotoren !!

7. Vor dem Einschalten der Fernsteuerung müssen unter allen Anwesenden die Frequenzen und Flugzeiten abgesprochen werden. Ein Abstimmen der Frequenzen bei Fernsteueranlagen im 2,4 GHz Bereich ist nicht notwendig.

8. Das Betreten der umliegenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen ist zu vermeiden! Bei der Bergung der Modelle nach Außenlandungen ist auf geringste mögliche Beschädigung der umliegenden Ackerflächen zu achten.

9. Das Überfliegen des angrenzenden Naturschutzgebietes ist zu vermeiden. (siehe schraffierter Bereich in der Karte).

10. Falls es zu regem Flugbetrieb kommt bitte Modelle anstellen in der entsprechenden Reihenfolge fligen dann die Piloten. Die Mitglieder werden angehalten nicht über die Koppel zu fliegen oder über Fußgänger oder das Naturschutzgebiet hinter der Hecke.

11. Beim Überfliegen des Weges auf der linken Seite des Flugfeldes ist dringend darauf zu achten, dass keine Spaziergänger gefährdet werden.

12. Da unsere Flugzeiten von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang sind und wir sonst keine weiteren Auflagen diesbezüglich haben (außer Nr.1), versteht es sich von selbst, rücksichtsvoll mit Spaziergängern, Landwirten sowie dem Jagd- und Forstbetrieb umzugehen.

 Zusätzlich zu den oben aufgeführten Punkten sind  für uns ab
dem 01.10.2017 zusätzlich folgende gültigen Regeln zu beachten !!!
  • Für Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen der Modellflieger einen Kenntnisnachweis.
    Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wird, wenn  ein Flugmodell über 100 m über Grund betrieben werden soll.
  • Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot
    für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen, die schwerer als 2 kg sind.
  • Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
    Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in
    dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
  • Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder
    das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m
    bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille
    ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.

Auch im eigenen Interesse solltest Du auf Dritte einwirken, falls sie gegen diese Platzordnung verstoßen! Bitte benachrichtige den 1. Vorsitzenden Rocco Sasso oder unseren Platzwart Oliver Heidenreich bei gravierenden Vorfällen, insbesondere bei Schwierigkeiten mit Anliegern und mit den Landwirten.

Viel Spaß – Holm und Rippenbruch!

Der Vorstand

Hier die Namen der Kontaktpersonen. Meldet euch wenn es Probleme oder Fragen gibt.
 
Rocco Sasso, 1. Vorsitzender, +49 174 3132210 
Samuel Sasso  2. Vorsitzender, +49 1575 3554138
Wolfgang Schwörer, Platzwart, +49 1522 1967180
 
 
Für das fliegen bzw. fahren von RC Autos in der Schönwiesenhalle, gelten ebenfalls oben genannte Regeln.
Für den Betrieb von Modellflugzeugen jeglicher Art ist eine entsprechende Modellflug-Haftpflichtversicherung mit mind. 2 Mio. Deckungssumme für das laufende Jahr nachzuweisen. Das gleiche gilt für die Nutzung von RC Autos in der Halle.
 

Da der Verein MFV Rossert e.V. keine eigene Versicherung hat, ist jeder für entstehende Schäden an Halle, Personen oder Gegenständen selbst verantwortlich! Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung muss mit der Unterschrift auf unserer Gastfliegervereinbarung erfolgen.

 

Flgfeld MFV-Rossert