Hallo liebe Modellflieger Freunde,

der MFV-Rossert begrüßt Euch auf seiner Homepage. Wir sind ein kleiner Club mit zurzeit 49 Mitgliedern und teilen alle das wunderschöne Hobby des Modellfluges. Ob Fläche oder Drehflügler, alle kommen bei uns am Platz auf Ihre Kosten. Unsere Flugplatz liegt unterhalb von Ruppertshain in der Nähe eines Naturschutzgebietes.

Aufgrund der exponierten Lage ist auf unserem Flugplatz die Nutzung von Verbrenner-Motoren leider nicht gestattet, was in der heutigen Zeit aber kein Manko darstellt, da die Akku-Technik sich soweit entwickelt hat, dass eine riesige Auswahl an Modellen zur Verfügung steht, um das Hobby dort zu betreiben.

 
 Hier die für uns seit dem 01.10.2017 derzeit noch gültige Platzordnung !!!
  • Unsere Flugzeiten sind jetzt festgelegt von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang
  • Für Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen der Modellflieger einen Kenntnisnachweis.
    Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wird, wenn  ein Flugmodell über 100 m über Grund betrieben werden soll.
  • Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot
    für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen, die schwerer als 2 kg sind.
  • Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
    Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in
    dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
  • Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder
    das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m
    bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille
    ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.

ACHTUNG seit 31.12.2020 neues EU Luftrecht !!!

Das neue EU-Luftrecht ist ab 31.12.2020 grundsätzlich für alle UAV-Betreiber zur Anwendung gekommen.
Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme.
Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden.
 
Wichtiger weiterführende Informationen findet Ihr unter "Allg. Infos"

  Mit Holm und Rippenbruch. 

Der Vorstand